Nichtzahlen von Mindestlohn ist Straftat
Das Gericht in Magdeburg hatte erstmals in Deutschland das Unterschreiten von Mindestlöhnen als Straftat und nicht nur als Ordnungswidrigkeit bewertet, wie ein Sprecher des Landgerichtes Magdeburg am Donnerstag mitteilte.
In der Begründung des ohne mündliche Verhandlung gefassten Beschlusses der Naumburger Richter (2 Ss 141/10) hieß es, dass die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Das Magdeburger Landgericht hatte den Unternehmer am 29. Juni 2010 des Vorenthaltens und der Veruntreuung von Arbeitsentgelt schuldig gesprochen. Der Mindestlohn für Gebäudereiniger lag zum Zeitpunkt der 18 angeklagten Taten zwischen 2004 und 2006 bei 7,68 Euro. Das Gericht hatte Stundenlöhne von maximal 1,79 Euro und minimal unter einem Euro ermittelt.
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.