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Entschädigung einfacher

Fahrgastrechte bei Bahn-Verspätungen werden etwas gestärkt

Mit dem Fahrplanwechsel am Sonntag ändert sich auch das Procedere bei Entschädigungen im Falle von Zugverspätungen. Zwar werden letztere nicht weniger werden – aber Kunden kommen leichter an ihr Geld.

Wenn der Zug mehr als eine Stunde verspätet ist, gibt es ein Viertel des Fahrpreises zurück. Von zwei Stunden an sind es sogar 50 Prozent. So ist es verbindlich geregelt. Allerdings musste der Reisende bislang erst einige hohe Hürden überspringen, bis die Deutsche Bahn (DB) zahlte. Vor allem das mehr als einen Meter lange Formular mit 48 Fragen war vielen ein Gräuel. Wie viele mögen sich die halbe...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/186229.entschaedigung-einfacher.html

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