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Kein Schutz über Angaben zu Vermögensverhältnissen getrennt lebender Paare

Familienrecht

Bei einem Antrag auf Verfahrenskostenhilfe für den Rechtsstreit eines getrennt lebenden Ehepaars darf das Familiengericht die Vermögensverhältnisse des Antragstellers dem anderen Ehegatten offenlegen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz laut einer Mitteilung vom 12. November 2010 entschieden.

Das gelte auch für den Fall, dass es in dem Verfahren nicht um unterhaltsrechtliche Auskunftsansprüche geht, stellten die Koblenzer Richter fest. Grundsätzlich sei das Gericht nach der Zivilprozessordnung befugt, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dem Verfahrensgegner zur Einsichtnahme und Stellungnahme zuzuleiten. Diese Regelung solle dazu dienen, eine größere G...

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