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Nur anteilige Kürzung des Elterngeldes

Mutterschaftsgeld

Die Zahlung von Mutterschaftsgeld nach der Geburt verringert den Anspruch auf Elterngeld nur anteilig. Wie das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt am 9. November 2010 (LSG-Urteil, Az. L 6 EG 2/08), mitteilte, kann das Landesversorgungsamt die Auszahlung des Elterngelds nicht um einen Monat kürzen, wenn die Mutter nach der Geburt für einen Tag Mutterschaftsgeld bezogen hat.

Zwar sei gesetzlich geregelt, dass Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird, der Gesetzgeber habe aber nicht bestimmt, wie die Anrechnung genau aussieht, wenn Mutterschaftsgeld nur während eines Teils des Lebensmonats des Kindes bezahlt wird, für den Elterngeld beantragt wird. epd

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/186990.nur-anteilige-kuerzung-des-elterngeldes.html

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