Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Kürzung der Sozialhilfe um die Pauschale unzulässig

Möblierungspauschale

Leben Sozialhilfeempfänger in einer möblierten Wohnung, darf ihnen die Sozialhilfe nicht mit einer Möblierungspauschale gekürzt werden. Das stellte das Sozialgericht in Darmstadt in einem am 12. Oktober verkündeten Urteil klar.

Im verhandelten Fall lebte der Mann, ein Sozialhilfeempfänger, in einer 20 Quadratmeter großen möblierten Wohnung. Der Sozialhilfeträger sah in der Möblierung der Wohnungen einen »Sachbezug«, der als Einnahme zu werten sei. Wegen der bereits bestehenden Möblierung benötige der Kläger den im Regelsatz enthaltenen Anteil für Instandhaltung und Ersatzbeschaffung von Möbeln nicht, argumentierte die Be...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/187777.kuerzung-der-sozialhilfe-um-die-pauschale-unzulaessig.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.