CDU muss 21 Mio Euro zurückzahlen

Berlin (ND-Richter). Für die CDU hat ihr Parteispendenskandal doch noch finanzielle Konsequenzen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin entschied gestern, dass die von Bundestagspräsident Wolfgang Thierse gegen die Partei ausgesprochene Strafe von knapp 21 Millionen Euro (41 Millionen Mark) wegen eines falschen Rechenschaftsberichts rechtens ist. Es hob damit ein anders lautendes Urteil des Verwaltungsgerichts vom Januar vergangenen Jahres auf. Thierse hatte seine Forderung nach Rückzahlung bereits an die Partei gezahlter Steuergelder, die der Parteienfinanzierung dienen sollen, darauf gestützt, dass der Rechenschaftsbericht 1998 des CDU-Landesverbandes Hessen ein ins Ausland transferiertes Vermögen in Höhe von 18 Millionen DM nicht angab und damit gegen das Parteiengesetz verstieß. Einer Klage der CDU dagegen hatte das Berliner Verwaltungsgericht mit der Begründung Recht gegeben, Rechenschaftsberichte müssten lediglich fristgerecht eingereicht werden, jedoch inhaltlich nicht richtig sein. Dem widersprach jetzt die höhere Instanz, indem sie auf das »verfassungsrechtliche Transparenzgebot« verwies, das auch für das Parteiengesetz gelte. »Der Bericht muss objektiv richtig sein und inhaltlich stimmen«, erklärte die Vorsitzende Richterin Hildegard Fitzner-Steinmann. Unter Verweis auf das bereits präzisierte Parteiengesetz ließ sie Revision gegen die Entscheidung nicht zu. CDU-Bundesgeschäftsführer Willi Hausmann nannte das Urteil »überraschend und enttäuschend zugleich«. Er kündigte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision an, wodurch die Rückzahlung zunächst ausgesetzt ist. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse begrüßte es, dass das Gericht mit dieser Entscheidung »dem Rechtsbewusstsein unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger einen Dienst erwiesen« habe. Das Urteil mache deutlich, kommentierte die PDS-Obfrau im Spendenausschuss, Evelyn Kenzler, »dass der Unterhalt schwarzer Kassen und illegaler Konten gegen das Parteiengesetz und gegen d...

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