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Ohne Betriebsvereinbarung ist sie nicht zulässig
Kurzarbeit
Will ein Betrieb Kurzarbeit einführen, muss der Arbeitgeber mit der Arbeitnehmervertretung eine entsprechende Betriebsvereinbarung abschließen. Das geht aus einem am 23. Dezember 2010 bekannt gewordenen Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor.
Weil durch die Kurzarbeit die Arbeitsverträge einseitig vom Arbeitgeber hinsichtlich der Arbeitszeit und der Lohnhöhe geändert würden, reiche eine bloße Zustimmungserklärung des Betriebsrates nicht aus (LAG, Az. 10 Sa 160/10). Das Gericht gab mit seinem Urteil der Zahlungsklage eines Arbeitnehmers statt. Der Kläger hatte von seinem Arbeitgeber den vollen Lohn für einen Zeitraum eingeklagt, für den...
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