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Übernahme der Wohnkosten fürs Wohnmobil

Hartz-IV-Empfänger

Lebt ein ALG-II-Empfänger dauerhaft in einem Wohnmobil, kann er vom Grundsicherungsträger die Erstattung anteiliger Wohnkosten für das Fahrzeug verlangen. Das Bundessozialgericht entschied am 17. Juni 2010, dass es dabei auf die rechtliche Zulässigkeit des Wohnens im Wohnmobil auf einer öffentlichen Straße nicht ankomme (Az. B 14 AS 79/09 R). Hartz-IV-Empfänger haben neben den ALG-II-Regelsätzen A...

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