Übernahme der Wohnkosten fürs Wohnmobil

Hartz-IV-Empfänger

  • Lesedauer: 2 Min.

Lebt ein ALG-II-Empfänger dauerhaft in einem Wohnmobil, kann er vom Grundsicherungsträger die Erstattung anteiliger Wohnkosten für das Fahrzeug verlangen. Das Bundessozialgericht entschied am 17. Juni 2010, dass es dabei auf die rechtliche Zulässigkeit des Wohnens im Wohnmobil auf einer öffentlichen Straße nicht ankomme (Az. B 14 AS 79/09 R).

Hartz-IV-Empfänger haben neben den ALG-II-Regelsätzen Anspruch auf Erstattung ihrer Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese werden in Höhe der tatsächlich aufgewendeten Beträge gezahlt. Die Höhe der angemessenen Kosten wird regional unterschiedlich beurteilt. Nicht nur Mieter, sondern auch Eigentümer können bei angemessener Größe von Wohnung oder Haus die Erstattung von Unterkunftskosten beantragen.

Im vorliegenden Fall lebt ein 55-Jähriger in einem Wohnmobil. Das zugelassene Fahrzeug stellte er auf öffentlichen Straßen ab. Wenn Anwohner oder Polizei Einwände erhoben, wechselte er den Ort. Beim Grundsicherungsträger beantragte er die Zahlung der Kosten von Unterkunft und Heizung (Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, Heizgas, Diesel, Pflege und Wartung) von 250 Euro im Monat. Die Behörde zahlte nur das Heizgas.

Das BSG entschied, dass der Mann einen Teil der Kosten von der Behörde verlangen dürfe. Auch ein Wohnmobil stelle eine Unterkunft im Sinne des Gesetzes dar – noch dazu sei es billiger als eine 1-Zimmer-Wohnung. Zwar könne es unzulässig sein, dauerhaft in einem Wohnmobil auf öffentlichen Straßen zu leben. Dies ändere aber nichts am Anspruch auf Unterkunftskosten. Zu zahlen seien die Kosten für Kfz-Steuer und Versicherung, nicht aber für Treibstoff und Pflege. Reparaturkosten seien nur bei konkretem Kostennachweis zu erstatten.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal