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Spalier bei linker Demo erlaubt

Rechtsextremer klagte erfolgreich in Karlsruhe

Karlsruhe (epd/ND). Wenn sich Mitglieder der rechten Szene bei einer Demonstration von Linken schweigend ohne behördliche Erlaubnis an der Straße aufstellen, ist dies vom Grundrecht der Versammlungsfreiheit gedeckt. Dies gelte auch, wenn es dabei zu keinen Meinungsäußerungen in Form von Plakaten, Flugblättern oder anderen Äußerungen komme, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in ein...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/188487.spalier-bei-linker-demo-erlaubt.html

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