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Jetzt beginnt die Urlaubsplanung – das Recht im Urlaubsjahr 2011

Urlaubsrecht – Teil 1

Die jährliche Urlaubsplanung gehört zu den arbeitsorganisatorisch und sozial bedeutsamen Festlegungen der Unternehmen und Betriebe. Sie helfen, den notwendigen Bedarf an Arbeitskräften kontinuierlich zu sichern und das Recht der Arbeitnehmer auf ihren jährlichen Erholungsurlaub zu realisieren.

Das Jahr 2011 ist urlaubsrechtlich nicht außergewöhnlich, wenn man davon absieht, dass es bei Nutzung sogenannter Brückentage zu z. T. erheblichen Urlaubsverlängerungen kommen kann. Im übrigen lohnt sich auch in diesem Jahr bei Tarifgebundenen ein Blick in den geltenden Tarifvertrag, zumal dort oft im Hinblick auf Urlaubsdauer, Zusatzurlaub, Übertragungszeitraum u. a. über das Bundesurlaubsgesetz ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/188791.jetzt-beginnt-die-urlaubsplanung-n-das-recht-im-urlaubsjahr.html

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