Zuverdienst oft per Minijob

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Ab Mitte 2011 sollen Bezieher von Arbeitslosengeld II, die zwischen 800 und 1000 Euro durch Erwerbsarbeit hinzu verdienen, einen etwas größeren Teil des Geldes behalten dürfen. Nach den Plänen der Bundesregierung würden in diesem Verdienstintervall dann nicht mehr 90 Prozent, sondern nur noch 80 Prozent des Entgelts auf die Grundsicherung angerechnet. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hat analysiert, wie sich die Reform auf die Beschäftigung und die öffentlichen Haushalte auswirken würde. Fazit: Vom Plan der Bundesregierung dürften die »gewünschten Anreize zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung kaum ausgehen« – trotz geringer Kosten.

Im Mai 2010 hatte mehr als die Hälfte der etwa 1,4 Millionen »Aufstocker« lediglich einen Minijob. Laut IAB besteht für Minijobber mit Hartz-IV-Bezug derzeit nur ein geringer Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit.

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