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Kunststofftür reicht

Hartz IV / Eigenheim

Hartz-IV-Empfänger mit einem Eigenheim bekommen bei einer Reparatur nur die preiswerteste Baumarkt-Kunststoffhaustür vom Staat bezahlt. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Az. L 5 AS 423/09) entschieden. Auch kostenbewusste und sparsame Hausbesitzer mit geringen eigenen Einkünften würden eine einfache Haustür wählen, heißt es in der Urteilsbegründung. Grundsätzlich hätten Eigenheimbewo...

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