Kunststofftür reicht

Hartz IV / Eigenheim

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Hartz-IV-Empfänger mit einem Eigenheim bekommen bei einer Reparatur nur die preiswerteste Baumarkt-Kunststoffhaustür vom Staat bezahlt. Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Az. L 5 AS 423/09) entschieden. Auch kostenbewusste und sparsame Hausbesitzer mit geringen eigenen Einkünften würden eine einfache Haustür wählen, heißt es in der Urteilsbegründung. Grundsätzlich hätten Eigenheimbewohner mit Hartz IV einen Anspruch darauf, dass das Jobcenter ihnen die Instandsetzung des Hauses bezahlt. Bei einer Tür sei aber ein Betrag von 750 Euro ausreichend – einschließlich der Einbaukosten.

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