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Medikamentenabgabe gehört zur häuslichen Pflege

Krankenpflegeleistung

Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege kann auch die Medikamentengabe und die Kontrolle, wie die Arzneien wirken, umfassen. Entscheidend ist, dass die verordneten Medikamente täglich oder mehrmals wöchentlich eingenommen werden müssen, entschied das Landessozialgericht Baden-Württemberg (LSG) in einem am 17. September veröffentlichten Urteil.

Nach den gesetzlichen Regelungen müsse zudem die Medikamentengabe im Rahmen der häuslichen Krankenpflege der »Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung« dienen, stellte das Gericht fest. Im verhandelten Fall hatte eine Psychiatrische Institutsambulanz über ihren eigenen ambulanten psychiatrischen Pflegedienst eine häusliche Krankenpflege angeboten. Psychisch kranke Patienten erhielten zu Hause...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/189329.medikamentenabgabe-gehoert-zur-haeuslichen-pflege.html

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