NPD-Abgeordneter scheitert mit Klage vor Verfassungsgericht

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Greifswald (dpa/mv) - Der NPD-Landtagsabgeordnete Raimund Borrmann ist mit der Klage gegen einen Ordnungsruf durch Landtagspräsidentin Sylvia Bretschneider gescheitert. Borrmann hatte die übliche Anrede im Parlament verweigert und war daraufhin zur Ordnung gerufen worden. Die Würde des Parlaments gebiete eine Formwahrung, urteilten die Richter des Landesverfassungsgerichts am Donnerstag in Greifswald. Der Ordnungsruf stelle keine Einschränkung des verfassungsrechtlich garantierten Rechtes auf Rede- und Meinungsfreiheit des Abgeordneten dar. Borrmann, der nicht an der Urteilsverkündung teilnahm, hatte in der Vergangenheit mehrfach die üblichen Anredeformen verweigert.

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