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Kunden müssen trotz vieler Rabatte nicht auf ihre Rechte verzichten

Schnäppchen beim Winterschlussverkauf

Üppige Rabatte im Einzelhandel gibt es zwar schon seit einiger Zeit, doch seit einer reichlichen Woche lockt der Winterschlussverkauf mit Rabatten von 50 bis 70 Prozent auf das gesamte Wintersortiment. Drei Viertel der Einzelhändler beteiligen sich an dieser bundesweiten zweiwöchigen Verkaufsaktion. Wichtig ist der Hinweis an die Verbraucher: Die Kunden müssen trotz drastischer Preisnachlässe kaum Abstriche an ihren Rechten machen. Was aber sollten sie beim Kauf beachten?

Reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen Reduzierte Waren im Schlussverkauf sind meist grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen. Wer also einwandfreie Ware umtauschen will, ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Ist die Ware aber mangelhaft, kann der Kunde dies reklamieren. Aufpassen müssen Verbraucher, wenn Ware wegen eines Fehlers oder leichter Verschmutzung reduziert wurde. Eine Reklam...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/189867.kunden-muessen-trotz-vieler-rabatte-nicht-auf-ihre-rechte-verzichten.html

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