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Haftung für Behinderte beim Unfall

Reittherapie

u Bietet ein Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht behinderten Menschen eine Reittherapie an, muss er – anders als bei kommerziellen Anbietern – beim Unfall mit dem Pferd haften und Schadenersatz zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 21. Dezember 2010 verkündeten Urteil (Az. VI ZR 312/09).Eine körperbehinderte Frau war während einer Reittherapie vom Pferd gestürzt...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/189871.haftung-fuer-behinderte-beim-unfall.html

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