Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Haftung für Behinderte beim Unfall
Reittherapie
u Bietet ein Verein ohne Gewinnerzielungsabsicht behinderten Menschen eine Reittherapie an, muss er – anders als bei kommerziellen Anbietern – beim Unfall mit dem Pferd haften und Schadenersatz zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am 21. Dezember 2010 verkündeten Urteil (Az. VI ZR 312/09).Eine körperbehinderte Frau war während einer Reittherapie vom Pferd gestürzt...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/189871.haftung-fuer-behinderte-beim-unfall.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.