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Fixkosten

Urteile in Kürze

Sind in einem großen Mietshaus fast alle Wohnungen vermietet, können die Wasserkosten gemäß dem erfassten Verbrauch, einschließlich der Fixkosten wie Grundgebühr und Zählermiete, die unabhängig vom Verbrauch anfallen, auf die Mieter umgelegt werden. Bei beträchtlichem Leerstand im Haus ist diese Art der Umlage jedoch unzulässig, weil die verbliebenen Mieter dann unangemessen hoch mit Fixkosten bel...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/189881.fixkosten.html

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