Fixkosten

Urteile in Kürze

  • Lesedauer: 2 Min.

Sind in einem großen Mietshaus fast alle Wohnungen vermietet, können die Wasserkosten gemäß dem erfassten Verbrauch, einschließlich der Fixkosten wie Grundgebühr und Zählermiete, die unabhängig vom Verbrauch anfallen, auf die Mieter umgelegt werden. Bei beträchtlichem Leerstand im Haus ist diese Art der Umlage jedoch unzulässig, weil die verbliebenen Mieter dann unangemessen hoch mit Fixkosten belastet würden.

BGH vom 6. Oktober 2010, Az. VIII ZR 183/09

Sonderkündigungsrecht

Haben Ehepartner gemeinsam eine Wohnung gemietet, ist nach dem Tod eines Partners der Überlebende berechtigt, das Mietverhältnis wegen »Wegfalls der Geschäftsgrundlage« zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Die Kündigung muss dem Vermieter innerhalb eines Monats nach dem Tod des Partners zugehen.

AG Wetzlar vom 27. Oktober 2009, Az. 38 C 1411/09

Maklerprovision

Übergibt ein Makler Wohnungssuchenden Listen mit Anschriften freier Wohnungen oder ihrer Anbieter, darf er dafür kein Entgelt verlangen. Das Erstellung von Objektlisten zählt zwar zur Maklertätigkeit, aber laut Wohnungsvermittlungsgesetz ist ein Entgelt dafür unzulässig. Nur für die Vermittlung bis zum Abschluss eines Mietvertrags dürfen Makler eine Vergütung oder Provision verlangen. Sollte jemand für eine Objektliste bezahlt haben, kann er das Geld zurückfordern.

BGH vom 15. April 2010, Az. VIII ZR 153/09

Parabolantenne

Mieter haben nur dann einen Anspruch darauf, auf dem Balkon oder an der Fassade eine Parabolantenne anzubringen, wenn sie ihr Interesse an Informationen (z.B. aus dem Heimatland) nicht anders befriedigen können.

BGH vom 21. September 2010, Az. VIII ZR 275/09

Abgelaufene Eichfrist

Ist die Eichfrist für Wasserzähler abgelaufen, bedeutet das nicht, dass der Mieter für den jeweiligen Zeitraum keine Wasserkosten bezahlen muss. Der Vermieter muss allerdings beweisen, dass die Verbrauchswerte zutreffend sind.

BGH vom 17. November 2010, Az. VIII ZR 112/10

- Anzeige -

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.