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Stromkabel durchs Nachbargrundstück – kein Grundbucheintrag

Fehlende Dienstbarkeit

Es bestehen nicht wenig Fälle, wonach die Stromversorgung eines Hauses über ein Kabel, das durch das Nachbargrundstück führt, gesichert wird. Des öfteren kommt es darüber zum Streit, weil sich die Nachbarn nicht einigen können, die Versorgung zu trennen oder eine Dienstbarkeit ins Grundbuch eintragen zu lassen.

So gesehen ist das Urteil des Amtsgerichts Berlin-Köpenick, das Rechtsanwalt Jürgen Naumann, Berlin, dem Ratgeber zusandte, von Bedeutung. Die Grundstücke der Kläger und der Beklagten grenzen aneinander und sind auch mit aneinanderstoßenden Wohnhäusern bebaut. Die Stromversorgung für beide Häuser erfolgte bis 1991 oberirdisch über eine frei hängende Leitung, die zu einem Mast auf dem Dach des Haus...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/189883.stromkabel-durchs-nachbargrundstueck-n-kein-grundbucheintrag.html

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