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Haftung des Halters des unangeleinten Hundes

Hundebiss

Das Landgericht Coburg hat der Klage eines Hundehalters gegen einen anderen Hundehalter überwiegend stattgegeben. Der Hund des Beklagten war gegen den Kläger gerannt, so dass dieser zu Boden stürzte und Prellungen am Ellenbogen und innerhalb des Gesichtes erlitt. Das Gericht entschied nach einem Urteil am 20. Dezember 2010 bekannt gegebenen Urteil (Az. 13 O 37/09), dass bei Schäden der Hundehalter für den unangeleinten Hund haftet.

Kläger und Beklagter waren zur gleichen Zeit mit ihren nicht angeleinten Hunden unterwegs. Der Hund der Beklagten rannte auf den Hund des Klägers zu. Dabei prallte der Hund des Beklagten gegen das Knie des Klägers, so dass dieser zu Fall kam und eine schmerzhafte Prellung sowie eine Gesichtsverletzung erlitt. Der Kläger wollte 2000 Euro Schmerzensgeld, da er an mindestens aufgrund des Unfalls fünf...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/189893.haftung-des-halters-des-unangeleinten-hundes.html

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