Klage gegen Neuwahltermin

Kieler CDU-Politiker legte beim BVG Beschwerde ein

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Kiel (AFP/ND). Der Kieler Landtagsabgeordnete Jens Magnussen (CDU) hat gegen die vorgezogenen Neuwahlen in Schleswig-Holstein Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht (BVG) eingelegt. Durch die vom Landesverfassungsgericht vorgegebene Verkürzung der Wahlperiode um mindestens zwei Jahre sehe er sich in seinen Rechten als Abgeordneter beschnitten, sagte Magnussen am Dienstag in Kiel. Schließlich hätten die Bürger ihn für volle fünf Jahre gewählt. Die Beschwerde habe er bereits Herbst eingereicht. Eine Sprecherin des Bundesverfassungsgerichts bestätigte deren Eingang, machte zum möglichen Zeitpunkt einer Entscheidung aber keine Angaben. Magnussen betonte, die Änderung des Wahlrechts stelle er nicht in Frage, nur den vorgezogenen Wahltermin.

Im August 2010 hatte das schleswig-holsteinische Verfassungsgericht das Landeswahlgesetz für verfassungswidrig erklärt und auf Basis eines geänderten Wahlrechts bis spätestens Ende September 2012 Neuwahlen angeordnet. Regulärer Wahltermin wäre 2014 gewesen. Nächsten Monat will der Landtag der Vorgabe der Schleswiger Richter folgen und ein neues Wahlgesetz verabschieden.

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