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Weiter keine Klarheit

Aussage des Gutachters im Fall Kachelmann

  • Lesedauer: 1 Min.

Im Vergewaltigungsprozess gegen Jörg Kachelmann hat auch ein wichtiger Sachverständiger dem Landgericht Mannheim am Dienstag keine Klarheit gebracht. Der Rechtsmediziner hatte das mutmaßliche Opfer viermal untersucht. Kachelmann soll seine Ex-Geliebte mit einem Messer bedroht und vergewaltigt haben. Er bestreitet dies jedoch.

»Ich kann weder nachweisen, dass der Angeklagte der Nebenklägerin die Verletzungen beigebracht hat, noch kann ich nachweisen, dass sich die Nebenklägerin die Verletzungen selbst beigebracht hat«, sagte der Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts an der Universität Heidelberg, Prof. Rainer Mattern. Fotos zeigen u. a. rote Striemen am Hals der Frau. Kachelmann soll ihr die Klinge eines Küchenmessers an den Hals gedrückt haben, während er sie vergewaltigte. Die Verletzung könnte mit dem Rücken der Klinge erzeugt worden sein, so Mattern – es könnte sich aber auch um »atypische Kratzverletzungen« handeln.

Ausführlich setzte sich Mattern mit Einwänden der von Kachelmann benannten Gutachter auseinander – es blieb ihm ein hilfloses Fazit: »Ich kann nicht beweisen, dass der Angeklagte diese Verletzungen erzeugt hat, halte es aber für möglich.« Das gleiche gelte für das mutmaßliche Opfer: »Man kann alle diese Dinge, wenn man entschlossen genug ist, sich selbst zufügen.« dpa

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