S-Bahn bietet Entschädigung

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(dpa). Die S-Bahn hat weitere Einzelheiten des Entschädigungsangebots an ihre Fahrgäste veröffentlicht. Demnach gelten Einzelfahrscheine nicht nur an den Februar-Wochenenden, sondern auch zum Umweltfestival am 5. Juni als Tageskarten, wie die Bahn ankündigte. Die Regelung erstreckt sich auch auf 4-Fahrten-Karten, ermäßigte Einzelfahrausweise und auf den Einzelfahrschein für das Fahrrad. Dabei spielt es keine Rolle, bei welchem Unternehmen des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg (VBB) die Tickets gekauft wurden.

Ihre Stammkunden entschädigt die S-Bahn in diesem Jahr mit einem Monat freie Fahrt. Jeder, der im November 2011 eine gültige Jahreskarte oder ein Abonnement hat, fährt in diesem Monat kostenlos. Besitzern von Abo-Karten bucht die S-Bahn dann die Kosten nicht vom Konto ab oder es gibt eine Erstattung, falls bereits der Jahrespreis abgebucht worden sein sollte. Kunden, die ihre Jahreskarte zum vollen Preis bar bezahlt haben, können sich im November den Monatsanteil auszahlen lassen. Neue Käufer von Jahreskarten zahlen von März an den um einen Monat reduzierten Preis. Studenten können gleichfalls im November frei fahren, falls sie ein gültiges Semesterticket für das Wintersemester besitzen.

Käufern von Monatskarten kommt die Bahn schon im Frühjahr entgegen: Feste Karten für den Mai kosten dann 15 Euro weniger, gleitende Monatskarten sind sieben Tage länger gültig. Günstiger werden alle Monatskarten für Mai: die VBB-Umweltkarte, das Berlin-Ticket S, das 10-Uhr-Monatsticket sowie Azubi- und Schülertickets und Geschwisterkarten für Schüler. Wer die Monatskarte bei einem anderen VBB-Unternehmen kauft, kann sich die 15 Euro vom 14. Juni an bei allen Verkaufsstellen der S-Bahn auszahlen lassen.

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