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Rechte von Professoren gestärkt
Hochschulgesetz
Das Bundesverfassungsgericht stärkte mit einem Grundsatzbeschluss (Az. 1 BvR 748/06), veröffentlicht am 7. Dezember 2010, die Rechte von Hochschullehrern. Den Professoren müssten maßgebliche Mitwirkungs- und Kontrollrechte im Verhältnis zur Hochschule verbleiben. Die im Grundgesetz garantierte Wissenschaftsfreiheit verlange, dass die Hochschullehrer auch an der Planung und Organisation mitwirken k...
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