Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Kinderbetreuung kein Grund zum Fernbleiben

Uniprüfung

Studenten können nicht ohne Weiteres von einer Hochschulprüfung zurücktreten, weil sie ihre Kinder betreuen müssen. Das Verwaltungsgericht Mainz wies am 12. Januar 2011 die Klage eines Zahnmedizinstudenten gegen die Mainzer Gutenberg-Universität ab (Az. 3 K 776/10).

Der Familienvater war nicht zur naturwissenschaftlichen Prüfung erschienen. Er hatte vergeblich den Rücktritt von der Prüfung beantragt und den Antrag damit begründet, seine hochschwangere Frau könne sich nicht um die beiden Kinder des Paares kümmern. Man habe auch keine Verwandten in der Nähe. Die Gutenberg-Universität sah darin keinen ausreichenden Grund und wertete die Prüfung als nicht bestand...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/191003.kinderbetreuung-kein-grund-zum-fernbleiben.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.