Kinderbetreuung kein Grund zum Fernbleiben

Uniprüfung

  • Lesedauer: 1 Min.
Studenten können nicht ohne Weiteres von einer Hochschulprüfung zurücktreten, weil sie ihre Kinder betreuen müssen. Das Verwaltungsgericht Mainz wies am 12. Januar 2011 die Klage eines Zahnmedizinstudenten gegen die Mainzer Gutenberg-Universität ab (Az. 3 K 776/10).

Der Familienvater war nicht zur naturwissenschaftlichen Prüfung erschienen. Er hatte vergeblich den Rücktritt von der Prüfung beantragt und den Antrag damit begründet, seine hochschwangere Frau könne sich nicht um die beiden Kinder des Paares kümmern. Man habe auch keine Verwandten in der Nähe.

Die Gutenberg-Universität sah darin keinen ausreichenden Grund und wertete die Prüfung als nicht bestanden. Eine Klage gegen die Hochschule blieb erfolglos. Die Richter urteilten, der Student hätte intensiv nach einer Kinderbetreuung suchen und seine Bemühungen nachweisen müssen. Nach Angaben des Gerichts kann der Student noch einen zweiten Anlauf nehmen, um die Vorprüfung zu bestehen. epd

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