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Einstimmigkeit nicht nötig

Erben

Eine Erbengemeinschaft muss den Verkauf eines Grundstücks nicht unbedingt einstimmig beschließen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem Urteil (Az. 5 U 505/10). Es reiche ein Mehrheitsbeschluss, wenn sich der Nachlass durch den Verkauf nicht wesentlich ändere. Dies sei im verhandelten Fall nicht so, weil an die Stelle der Immobilie der Verkaufserlös trete. Das Gericht gab mit ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/191015.einstimmigkeit-nicht-noetig.html

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