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Was ist eine »stillschweigende Fortsetzung«?

Mietvertragsende

Nach einer Kündigung verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter die Wohnung nicht zurückgibt und der Vermieter nicht innerhalb von zwei Wochen danach erklärt, dass er damit nicht einverstanden ist. Das wird laut § 545 BGB als «stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses« bezeichnet. Im konkreten Fall hatte eine Frau ein Zweifamilienhaus gekauft, in dem eine la...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/191019.was-ist-eine-stillschweigende-fortsetzung.html

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