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Keine vollen Beiträge auf die Lebensversicherung

Rentner erstritt Recht vor dem BSG

Für Rentner, die die vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Erträge einer Lebensversicherung entrichten, kann sich eine Klage vor dem Sozialgericht lohnen. Dies geht aus einem vor dem Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am 12. Januar 2011 getroffenen Vergleich zwischen einem Rentner und der Techniker Krankenkasse hervor (Az. B 12 KR 20/10 R).

Im konkreten Fall hatte der frühere Arbeitgeber des Rentners für seinen Beschäftigten eine Kapitallebensversicherung zur betrieblichen Altersvorsorge abgeschlossen. Nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen übernahm der Mann den Versicherungsvertrag und zahlte weiter seine Versicherungsbeiträge. Zum 1. Mai 2004 wurde ihm schließlich die Lebensversicherung ausgezahlt. Die Techniker Krankenkasse ford...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/191029.keine-vollen-beitraege-auf-die-lebensversicherung.html

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