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Mieterin lehnte Duldung ab

Ofenabriss

Ein Vermieter ist grundsätzlich nicht berechtigt, im Rahmen von Erhaltungsmaßnahmen einen in der Wohnung des Mieters vorhandenen Kachelofen abzureißen und durch einen anderen funktionstüchtigen Ofen zu ersetzen, wenn der vorhandene Kachelofen noch funktionstüchtig ist (Amtsgericht Berlin Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 6. Juni 2006, AZ 10 C 283/05.

Die Mieterin hatte eine Wohnung mit Kachelofen gemietet. Eine Zeit später wollte der Vermieter den Kachelofen abreißen und durch einen anderen funktionstüchtigen Ofen ersetzen lassen. Die Mieterin widersprach diesem Vorhaben und verweigerte den Zutritt zur Wohnung. Dagegen klagte der Vermieter. Das Amtsgericht wies die Klage jedoch mit dem Hinweis ab, dass die Mieterin gemäß § 554 Absatz 1 BGB nic...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/191551.mieterin-lehnte-duldung-ab.html

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