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Dafür keine Minderung der Miete

Stromschulden

Ist Mietern wegen Stromschulden der Strom abgestellt und der Zähler ausgebaut worden, können sie deshalb beim Vermieter keine Mietminderung geltend machen. Stromschulden sind grundsätzlich Sache des Mieters, urteilte der Bundesgerichtshof am 2. Januar 2011 in Karlsruhe (Az. VIII ZR 113/10).

Im konkreten Fall hatte ein Mieter aus Dresden seine Stromrechnungen nicht bezahlt. Wegen der aufgelaufenen Stromschulden sperrte der Energieversorger den Strom und baute den Zähler aus. Der Mieter minderte daraufhin bei seinem Vermieter die Miete um 50 Prozent. Mit dem Ausbau des Stromzählers liege ein Wohnungsmangel vor. Der Vermieter zog daraufhin vor Gericht und forderte die Zahlung der vollen...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/191553.dafuer-keine-minderung-der-miete.html

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