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Mehr Geld bei der Pflege schwerkranker Angehöriger

Hartz IV

Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf höhere Leistungen, wenn sie schwerkranke Angehörige pflegen. Das hat das Sozialgericht Ulm entschieden, worauf der Deutsche Anwaltverein hinweist.

Die Richter gewährten im verhandelten Fall der Mutter eines minderjährigen Kindes, die ihren schwerkranken Ehemann pflegt, den Mehrbedarf für Alleinerziehende. Der Ehemann der Klägerin leidet an einer unheilbaren Erkrankung des Nervensystems. Er sitzt im Rollstuhl, ist vom Hals abwärts gelähmt und kann den Kopf nur noch mit Mühe halten. Die Behörden gewährten der Frau deshalb zunächst den Mehrbeda...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/191559.mehr-geld-bei-der-pflege-schwerkranker-angehoeriger.html

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