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Rechtsfrage

Rente mit 65 keine Altersdiskriminierung

Ein 65 Jahre alter Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn muss in Rente gehen, obwohl er das nicht will. Nach einer Entscheidung des Hamburger Landesarbeitsgerichtes stellt ein erzwungenes Ausscheiden aus dem Job mit 65 Jahren keine Altersdiskriminierung dar. Eine Revision ist nicht zugelassen. (AZ 4 Sa 76/10). Der Haltestellenwärter hatte schon vor seinem 65. Geburtstag im Mai 2010 die Hochbahn gebet...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/191761.rechtsfrage.html

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