Rechtsfrage
Rente mit 65 keine Altersdiskriminierung
Ein 65 Jahre alter Mitarbeiter der Hamburger Hochbahn muss in Rente gehen, obwohl er das nicht will. Nach einer Entscheidung des Hamburger Landesarbeitsgerichtes stellt ein erzwungenes Ausscheiden aus dem Job mit 65 Jahren keine Altersdiskriminierung dar. Eine Revision ist nicht zugelassen. (AZ 4 Sa 76/10).
Der Haltestellenwärter hatte schon vor seinem 65. Geburtstag im Mai 2010 die Hochbahn gebeten, nach Erreichen des Rentenalters weiterarbeiten zu dürfen. Das hatte der Arbeitgeber mit Hinweis auf den Manteltarifvertrag abgelehnt. Dort ist vereinbart, dass Angestellte zum Monatsende nach ihrem 65. Geburtstag ausscheiden. Der Mitarbeiter klagte wegen Altersdiskriminierung, das Hamburger Arbeitsgericht entschied im Juli 2010, es sei nicht einzusehen, dass ein Mitarbeiter von einem Tag auf den anderen seine Aufgaben nicht mehr bewältigen könne. Hätte das Urteil des Arbeitsgerichts Bestand gehabt, hätte der Angestellte unbegrenzt weiterarbeiten dürfen. Für das Landesarbeitsgerichts ist das Erreichen der Regelaltersgrenze dagegen ein hinreichender Grund, das Arbeitsverhältnis zu befristen. epd/ND
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.