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Kundenrecht gestärkt

BGH-Urteile

Im Rechtsstreit um Preiserhöhungen hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Erdgas-Kunden gestärkt. Die Karlsruher Richter erklärten in einem BGH-Urteil vom 9. Februar 2011 (Az. VIII ZR 295/09) eine Preisänderungsklausel in einem Erdgas-Sonderkundenvertrag aus Wiesbaden für unwirksam.

Der Gasanbieter habe sich nicht auf das gesetzliche Preisänderungsrecht berufen können. Denn er habe seinen Kunden nicht nach allgemeinen Tarifen, sondern zum Sondertarif beliefert. Der Erdgaskunde bezog seit 1993 von der Wiesbadener ESWE Versorgungs- AG Gas für seine Wohnung in Wiesbaden. Sein Gasanbieter hatte im Jahr 1995 die Tarife umgestellt und in den Folgejahren mehrfach die Preise erhöht. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/192075.kundenrecht-gestaerkt.html

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