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Wann Steuerminderung?

Instandhaltungsrücklage

In Wohnungseigentümergemeinschaften wird von den Mitgliedern in der Regel eine sogenannte Instandhaltungsrücklage eingefordert. Von diesem Geld werden Reparaturen am Gemeinschaftseigentum finanziert. Doch wann genau kann der einzelne Eigentümer diese Ausgaben steuerlich geltend machen? Sofort oder erst später?

Nach Information der LBS ist das erst dann möglich, wenn die Summe tatsächlich für Handwerkerarbeiten ausgegeben worden ist (Bundesfinanzhof, Az. IX B 124/08). Der Eigentümer einer Wohnung hatte ordnungsgemäß seinen Anteil an der Instandhaltungsrücklage an den Verwalter überwiesen. Diesen Betrag machte er anschließend in seiner nächsten Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend. Der Fisk...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/192077.wann-steuerminderung.html

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