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Wie der Fiskus Abfindungen besteuert

Kommt es zu einer betriebsbedingten Kündigung, gibt es oft eine Abfindung als Entschädigung für den plötzlichen Verdienstausfall. Hierauf muss der Entlassene zwar Lohnsteuer zahlen, meist kommt es aber zu einer Tarifermäßigung. Die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Hannover weist darauf hin, dass es den reduzierten Tarif nach einem aktuellen Erlass jetzt auch dann gibt, wenn eine Nachzahlung ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/192079.wie-der-fiskus-abfindungen-besteuert.html

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