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Ungleiche Bezahlung von Ost- und Westbeamten »gerade noch hinnehmbar«

Beamtenbesoldung

Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat die unterschiedliche Besoldung von Beamten aus Ost und West bis 2009 als »gerade noch hinnehmbar« bestätigt.

Damit blieb die Klage einer aus dem Osten stammenden Amtsrichterin erfolglos. Sie erhielt bis Ende 2009 nur 92,5 Prozent der Bezüge jener Kollegen, die zwar auch in Sachsen arbeiteten, aber im Westen studiert und ihre Laufbahn begonnen hatten. Der Gesetzgeber, also der Freistaat Sachsen, habe bei der Regelung der Besoldung einen »weiten Gestaltungsspielraum« gehabt, teilte das Oberverwaltungsgeric...

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