Arzt bleibt trotz Häftlingstod

Nürnberger Gericht: Kündigung formal unwirksam

  • Lesedauer: 1 Min.

Nürnberg (dpa/ND). Im Streit um seine berufliche Zukunft hat ein Nürnberger Gefängnisarzt am Donnerstag vor dem Arbeitsgericht Nürnberg einen Etappensieg errungen. Das Gericht entschied, dass der nach dem Tod eines Häftlings entlassene Mediziner von der bayerischen Justiz weiter beschäftigt werden muss. Die außerordentliche Kündigung sei unwirksam, weil sie erst einige Monate nach dem Vorfall ausgesprochen worden sei, begründete das Gericht seine Entscheidung. Auf diesen Formfehler hatte sich auch der Arzt in seiner Klage berufen. Außerdem muss der Freistaat dem Mediziner 67 000 Euro Gehalt nachzahlen. Unklar war zunächst, ob das bayerische Justizministerium Berufung einlegen wird.

Hintergrund des juristischen Tauziehens war der Tod eines Häftlings im Juli 2008. Ein Gefängnismitarbeiter hatte den Mann mit aufgeschnittenen Adern in seiner Zelle entdeckt. Ein Pfleger rief daraufhin den Arzt an, der Bereitschaftsdienst hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mediziner später vorgeworfen, sich nicht ausreichend um den Mann gekümmert zu haben.

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