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Kein Preisnachlass – Tiefpreise können beim Alkohol verboten werden
Die 1-Euro-Party
»Kampfpreise« für Alkohol können einem Gastwirt untersagt werden, wenn er mit diesem Angebot gezielt ein jugendliches Publikum anspricht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OLG) in Koblenz, wie am 21. Februar 2011 bekannt wurde.
In dem verhandelten Fall ging es darum, dass ein Wirt bei zwei Veranstaltungen in seiner Schank- und Speisegaststätte unter anderem alkoholische Getränke für ein Euro anbieten wollte. Die zuständige Behörde forderte ihn jedoch auf, beim Alkohol auf den Preisnachlass zu verzichten. Auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte nunmehr: Eine solche sogenannte 1-Euro-Party gefährde die G...
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