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Verteilung, Wohnfläche und Umlage der Kosten

Verbrauchsabhängige Heizkosten

Für alle Abrechnungszeiträume nach dem 1. Januar 2009 gilt die neue »Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten«, die am 10. Dezember 2008 als eine Änderungsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist. Sie bestimmt, wie die Kosten der Wärmelieferung und der Warmwasserversorgung von Gebäudeeigentümern auf die Nutzer aufzuteilen sind.

Laut Paragraf 7 der Verordnung sind von den Kosten des Betriebs einer zentralen Heizungsanlage mindestens 50 Prozent, höchstens jedoch 70 Prozent nach dem erfassten, das heißt gemessenen Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder auch nach dem umbauten Raum zu verteilen. Die Verordnung erlaubt es auch, die Wohn- oder Nutzfläche oder den umba...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/192627.verteilung-wohnflaeche-und-umlage-der-kosten.html

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