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Reittherapie
Krankenkasse
Wenn ein behindertes Schulkind eine Reittherapie absolviert, muss die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen. So ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier. (Az. 2 K 902/10.TR) Werde das heilpädagogische Reiten aus medizinischen Gründen angewandt, trage die Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Kindes – die Kosten ohnehin nicht, weil es nicht in den Heilmittelrichtlinien entha...
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