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Reittherapie

Krankenkasse

Wenn ein behindertes Schulkind eine Reittherapie absolviert, muss die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen. So ein Urteil des Verwaltungsgerichts Trier. (Az. 2 K 902/10.TR) Werde das heilpädagogische Reiten aus medizinischen Gründen angewandt, trage die Krankenversicherung – unabhängig vom Alter des Kindes – die Kosten ohnehin nicht, weil es nicht in den Heilmittelrichtlinien entha...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/192633.reittherapie.html

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