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Großeltern können nicht auf Schutz der Familie bestehen

Familienrecht

Großeltern können sich nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs bei der Sorge für ihr Enkelkind nicht auf den grundsätzlichen Schutz von Ehe und Familie berufen, selbst wenn sie das Enkelkind faktisch allein betreuen. Großeltern seien »grundsätzlich nicht Träger des Elternrechts«, heißt es in dem Urteil vom 28. Februar 2011 (Az. XII ZB 241/09).

Im konkreten Fall kümmern sich die Großeltern nach dem Tod der allein sorgeberechtigten Mutter 2008 um ihr inzwischen elfjähriges Enkelkind. Der Vater des Kindes, der zwischen 2004 und 2006 eine Haftstrafe verbüßte, hatte nur unregelmäßig Umgang mit dem Kind. Die Großeltern beantragten die Vormundschaft. Das Familiengericht entschied indes, das elterliche Sorgerecht dem Vater zu übertragen. Zud...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/193155.grosseltern-koennen-nicht-auf-schutz-der-familie-bestehen.html

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