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Betriebsrenten: Rückzahlung von Sozialbeiträgen ist ausschließlich für Direktversicherte möglich

Urteile des Bundesverfassungsgerichts

Einige Betriebsrentner bekommen 2011 zu viel gezahlte Krankenkassenbeiträge zurück. So zwei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes vom September 2010. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen hat die Urteile ausgewertet und jetzt Empfehlungen ausgesprochen, für welche Fälle eine Rückzahlung in Frage kommt.

Danach betrifft es ausschließlich Senioren, die vor Jahren über ihren Arbeitgeber eine Direktversicherung abgeschlossen und diese nach dem Verlassen des Betriebes privat fortgesetzt hatten. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchen Gründen das Arbeitsverhältnis endete. Ebenso wenig maßgebend ist es, ob der Vertrag die Auszahlung in Form einer monatlichen Rente oder als einmalige Kapitalausschütt...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/193171.betriebsrenten-rueckzahlung-von-sozialbeitraegen-ist-ausschliesslich-fuer-direktversicherte-moeglich.html

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