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Gerichtshof: Genua-Tötung war rechtens

Straßburg (dpa/ND). Die italienische Polizei habe mit dem Todesschuss auf einen Demonstranten beim G8-Gipfel in Genua 2001 kein Grundrecht verletzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies mit diesem Urteil eine Beschwerde der Eltern des damals getöteten 23-Jährigen zurück. Sie hatten der italienischen Regierung vorgeworfen, unverhältnismäßig scharf gegen die Demonstranten vorgegangen ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/193979.gerichtshof-genua-toetung-war-rechtens.html

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