Gerichtshof: Genua-Tötung war rechtens
Straßburg (dpa/ND). Die italienische Polizei habe mit dem Todesschuss auf einen Demonstranten beim G8-Gipfel in Genua 2001 kein Grundrecht verletzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies mit diesem Urteil eine Beschwerde der Eltern des damals getöteten 23-Jährigen zurück. Sie hatten der italienischen Regierung vorgeworfen, unverhältnismäßig scharf gegen die Demonstranten vorgegangen zu sein und damit das in der Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Leben verletzt zu haben. Gegen dieses Urteil ist keine Berufung möglich.
Hunderttausende Globalisierungskritiker waren damals angereist, es kam zu Zusammenstößen mit der Polizei. Carlo Giuliani wurde erschossen, als er mit einem Feuerlöscher in der Hand zusammen mit Demonstranten ein Polizeiauto stürmen wollte. Der Polizei wurde damals übermäßige Brutalität vorgeworfen.
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