Gerichtshof: Genua-Tötung war rechtens

  • Lesedauer: 1 Min.

Straßburg (dpa/ND). Die italienische Polizei habe mit dem Todesschuss auf einen Demonstranten beim G8-Gipfel in Genua 2001 kein Grundrecht verletzt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies mit diesem Urteil eine Beschwerde der Eltern des damals getöteten 23-Jährigen zurück. Sie hatten der italienischen Regierung vorgeworfen, unverhältnismäßig scharf gegen die Demonstranten vorgegangen zu sein und damit das in der Menschenrechtskonvention verankerte Recht auf Leben verletzt zu haben. Gegen dieses Urteil ist keine Berufung möglich.

Hunderttausende Globalisierungskritiker waren damals angereist, es kam zu Zusammenstößen mit der Polizei. Carlo Giuliani wurde erschossen, als er mit einem Feuerlöscher in der Hand zusammen mit Demonstranten ein Polizeiauto stürmen wollte. Der Polizei wurde damals übermäßige Brutalität vorgeworfen.

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.