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Nutzung von Treppenhaus und Hausflur

Gemeinschaftsflächen in Mietshäusern

Treppenhäuser und Hausflure in Mehrparteienhäusern werden als sogenannte Gemeinschaftsflächen von allen Mietern oder in Wohnhäusern mit Eigentumswohnungen von allen Bewohnern genutzt.

Daraus ergeben sich zwangsläufig gewisse Einschränkungen. Was über die Grundnutzung des Zugangs zu den Wohnungen hinausgeht, darf andere Bewohner nicht beeinträchtigen. Abgestellte Großmöbel oder eigenmächtige Dekorationen führen wiederholt zum Streit. Deshalb einige Erläuterungen von Experten der ARAG Versicherung. Weil Vermieter oder Eigentümergemeinschaften eine Verkehrssicherungspflicht für...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/194283.nutzung-von-treppenhaus-und-hausflur.html

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