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Blutprobe nach Alkoholfahrt durch die Polizei – ohne richterliche Anordnung

Verkehrsrecht

Im ND-Ratgeber vom 5. Januar 2011 sind wir an dieser Stelle schon einmal auf das Problem eingegangen, dass die Blutprobe von betrunkenen Verkehrsteilnehmern durch die Polizei auch ohne ausdrücklicher richterlicher Anordnung als Beweismittel verwertet werden kann. Nunmehr hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am 15. März 2011 veröffentlichen Beschluss dieses Vorgehen bestätigt (Urteil vom 24. Februar 2011, Az. 2 BvR 1596/10 und 2 BvR 2346/10). Es wies damit beide Verfassungsbeschwerden zurück.

Das Bundesverfassungsgericht weichte mit seiner Entscheidung die gesetzliche Regelung weiter auf, wonach ein Richter solch eine Blutentnahme anordnen muss. Demnach konnten Polizisten bislang nur bei Nichterreichbarkeit eines Richters etwa nachts oder am Wochenende die Blutentnahme durch einen Arzt selbst anordnen. Die Verfassungsrichter entschieden nun, dass die Beamten ihren Versuch, einen Ric...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/194803.blutprobe-nach-alkoholfahrt-durch-die-polizei-n-ohne-richterliche-anordnung.html

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